MBC · Modern Brand Code

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand November 2026. Vor der Verwendung im Geschäftsverkehr einmal rechtlich prüfen lassen.

1. Geltung und Vertragspartner

Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von Monika Gusdorf, Modern Brand Code, Thomas-Jefferson-Str. 66, 68309 Mannheim (nachfolgend „Auftragnehmerin“) gegenüber ihren Auftraggebern. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Widerrufsrecht besteht nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Auftragnehmerin ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand ist die Erstellung und Betreuung von Recruiting-Kampagnen sowie die dazu gehörende Beratung. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Es gelten die dort bezeichneten Stufen:

Anzeigen-Check (490 € einmalig): Prüfung der vorhandenen Stellenanzeige und der Bewerbungsstrecke, drei konkrete Änderungsvorschläge in Textform, Begleitung eines 14-tägigen Tests.

30-Tage-Pilot (1.690 € zzgl. Werbebudget): eine Position, eine Region, Erstellung der Arbeitgeberbotschaft und der Werbemittel, Einrichtung und Steuerung der Kampagne für 30 Tage, Qualifizierung der eingehenden Bewerbungen nach vorab festgelegten Kriterien, Ergebnisbericht am Ende. Die Laufzeit endet mit dem Bericht; es entsteht keine Verlängerungspflicht.

Recruiting-System (ab 2.900 € monatlich): laufende Betreuung, mehrere Positionen, Karriereseite und Arbeitgeberauftritt, fortlaufende Kampagnen, monatliches Reporting. Mindestlaufzeit drei Monate.

Nicht geschuldet sind: die Entscheidung über eine Einstellung, die Durchführung von Vorstellungsgesprächen durch die Auftragnehmerin, arbeitsrechtliche Beratung sowie die Zahlung von Werbebudget an Plattformen.

3. Keine Erfolgsgarantie, Nachbesserung

Geschuldet ist die sorgfältige Erbringung der beschriebenen Leistungen, nicht der Abschluss eines Arbeitsverhältnisses. Eine Einstellung hängt von Faktoren ab, die die Auftragnehmerin nicht steuert. Erreichen die Bewerbungen im 30-Tage-Pilot nicht die vorab vereinbarte Zahl qualifizierter Bewerbungen (8 Bewerbungen nach den gemeinsam festgelegten Kriterien), verlängert die Auftragnehmerin die Betreuung um 30 Tage ohne zusätzliches Honorar. Voraussetzung ist, dass die Stelle im vereinbarten Zeitraum offen bleibt, der Auftraggeber Bewerbungen innerhalb von 48 Stunden bearbeitet und die vereinbarten Mitwirkungen erbracht sind. Das Werbebudget für den Verlängerungszeitraum trägt der Auftraggeber.

4. Zustandekommen des Vertrages

Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin oder mit dem Beginn der Leistungserbringung zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

5. Preise, Werbebudget und Zahlung

Alle Preise verstehen sich netto. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und daher auch nicht ausgewiesen.

Das Werbebudget für Meta oder andere Plattformen ist nicht im Honorar enthalten. Es wird über ein Werbekonto abgerechnet, das auf den Auftraggeber läuft; die Zahlung erfolgt unmittelbar durch den Auftraggeber an die Plattform. Die Auftragnehmerin leistet hier keine Vorleistung und haftet nicht für Preise, Reichweiten oder Entscheidungen der Plattform.

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig. Beim 30-Tage-Pilot ist 50 % bei Auftragserteilung und der Rest nach Vorlage des Berichts fällig, beim Recruiting-System das Monatshonorar jeweils im Voraus. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, laufende Kampagnen bis zum Zahlungseingang zu pausieren; die Vergütungspflicht bleibt bestehen.

6. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig bereit, insbesondere Angaben zur Position, zum Betrieb, zu den Arbeitsbedingungen und zum Budget, sowie den Zugang zum Werbekonto. Er benennt eine Ansprechperson, die Entscheidungen treffen darf. Verzögert sich die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; die Vergütung bleibt unberührt.

7. Laufzeit und Kündigung

Anzeigen-Check und 30-Tage-Pilot sind Projektverträge mit fester Laufzeit und enden mit der Übergabe des Berichts. Das Recruiting-System hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten und kann danach mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Monats gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

8. Nutzungsrechte

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den im Rahmen des Auftrags erstellten Texten, Bildern und Anzeigen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck, zeitlich und räumlich unbeschränkt. Eine Weitergabe an Dritte, der Verkauf oder die Nutzung in anderen als den vereinbarten Zusammenhängen bedarf der Zustimmung der Auftragnehmerin. Vor vollständiger Zahlung bleiben alle Rechte bei der Auftragnehmerin; bis dahin dürfen die Werbemittel nicht verwendet werden. Rechte an Material, das der Auftraggeber beistellt, verbleiben bei ihm; er versichert, dass dessen Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.

9. Referenznutzung

Die Auftragnehmerin darf den Auftraggeber nach Abschluss als Referenz nennen und anonymisierte oder freigegebene Ergebnisse darstellen. Der Nennung des Namens kann der Auftraggeber jederzeit in Textform widersprechen.

10. Gewährleistung

Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen nach den anerkannten Regeln ihres Fachs. Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung in Textform zu melden. Die Auftragnehmerin wird berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist nachbessern. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. Für Inhalte, die der Auftraggeber vorgibt, übernimmt die Auftragnehmerin keine Gewähr.

11. Haftung

Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe des Honorars des betreffenden Auftrags. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, für ausgebliebene Bewerbungen oder Einstellungen, für die Ablehnung oder Sperrung von Anzeigen durch Plattformen sowie für Entscheidungen von Bewerbern ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, die im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Kenntnisse über Betriebs- und Geschäftsverhältnisse vertraulich zu behandeln. Zur Datenverarbeitung gilt die Datenschutzerklärung unter modernbrandcode.com/datenschutz.html. Soweit die Auftragnehmerin im Auftrag personenbezogene Daten von Bewerbern verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen; ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag wird auf Wunsch geschlossen.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mannheim, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Bestimmung.